Aller

Der Sportfischerverein Wolfsburg hat seit 1968 die Aller auf dem Wolfsburger Stadtgebiet gepachtet. Der für die Beangelung freigegebene Bereich ist auf dem unten stehenden Lageplan ersichtlich. Die meisten Angler beangeln den Bereich vom Eispalast bis zum Wehr vor der Oebisfelder Straße. Obwohl die Aller in diesem Bereich im Laufe der Zeit immer flacher geworden ist, werden regelmäßig gute Raub- und Friedfischfänge gemeldet. Im Hochsommer beeinträchtigt der Pflanzenwuchs das Angeln. Möglicherweise erfolgt im Rahmen der Vorbereitung der in Wolfsburg stattfindenden Landesgartenschau eine Sanierung der Aller. Die Mitglieder des Vereines würden sich darüber freuen.

 

 

Auch die Aller im Wolfsburger Stadtgebiet kann von Gastanglern beangelt werden. Aus diesem Grund werden hier die Angelbedingungen in ihren Grundzügen aufgeführt. Weitere Einzelheiten entnehmen die Gastangler bitte dem Fischereierlaubnisschein und die Vereinsmitglieder der Satzung.

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Klicken Sie Links, dann sehen Sie den Lageplan mit den Angel- und Parkmöglichkeiten

Angelzeit:
Ganzjährig vom 01.01. bis 31.12 von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Beachtung der Schonzeiten.
Angelplätze:
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Angeln von Brücken, vom Wehr und das Betreten der Steinschüttungen beiderseits des Allerwehres ist untersagt. Desweiteren darf ab Höhe des DLRG-Turmes (am Allersee) bis zur Holzbrücke nur das Südufer beangelt werden.
Zugelassene Ruten:
Vom 01.01. - 31.12. = 3 Handangeln mit je einem Haken.
Vom 01.05. - 30.09. = 3 Handangeln mit je einem Haken, davon kann 1 Handangel auf Raubfisch ausgelegt werden - oder statt der Handangeln 1 Spinn- bzw. Fliegenrute.
Vom 01.10. - 31.01. = 1 Handangel mit einem Haken, und 2 Handangeln auf Raubfisch - oder statt der Handangeln 1 Spinn- bzw. Fliegenrute.
Raubfischangeln:
Vom 01.05. bis zum 31.01. (täglich).
Köder: Stückfisch, Fischfetzen, toter Köderfisch, künstlicher Köder.
Futter:
Anfüttern ist grundsätzlich nur während des Angelns erlaubt
Senken:
Nur für Vereinsmitglieder vom 15.04. bis zum 31.12 des Jahres erlaubt. Es dürfen maximal 20 Köderfische pro Tag entnommen werden.
Parken:
Badelandparkplatz, Eispalastparkplatz, ansonsten gemäß Straßenverkehrsordnung.