Allersee

Der Allersee gehört seit 1974 in den Gewässerbestand des SFV Wolfsburg und besitzt mit 30 ha die größte Wasserfläche der vom Verein bewirtschafteten Gewässer. Im Frühjahr 1988 wurde aus dem Allersee Kies zur Aufschüttung einer geplanten VW-Produktionshalle abgesaugt, wodurch Vertiefungen bis 10 Meter entstanden sind. Der Allersee ist ein interessantes Raubfischgewässer mit einem guten Bestand an Hechten, Zandern, Barschen und Aalen. Gerade von den drei erstgenannten Arten werden jedes Jahr besonders kapitale Exemplare gefangen. Auch viele Friedfischangler trifft man an, wenn sie den zahlreich vorkommenden  Karpfen und Weißfischen nachstellt. Der Allersee befindet sich im Allerpark, der sich zu einem interessanten Naherholungsgebiet entwickelt hat. In unmittelbarer Nähe befinden sich das Badeland, die Eishalle, das neue Fußballstadion des VFL Wolfsburg und die VW Autostadt.

 

 

Das Gewässer kann auch von Gastanglern beangelt werden. Aus diesem Grund werden hier die Angelbedingungen in ihren Grundzügen aufgeführt. Weitere Einzelheiten entnehmen die Gastangler bitte dem Fischereierlaubnisschein und die Vereinsmitglieder der Satzung.
An einigen Tagen im Jahr ist die Beangelung des Allersees infolge von Seesperrungen nicht erlaubt. Die aktuellen Daten finden sie unter NEWS - Termine.

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Klicken Sie Links, dann sehen Sie den Lageplan mit den Angel- und Parkmöglichkeiten

Angelzeit:
Ganzjährig vom 01.01. bis 31.12 von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Beachtung der Schonzeiten.
Angelplätze:
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Betreten der verschlossenen Bootsanlegestege ist verboten.
Zugelassene Ruten:
Vom 01.01. - 31.12. = 3 Handangeln mit je einem Haken.
Vom 01.05. - 30.09. = 3 Handangeln mit je einem Haken, davon kann 1 Handangel auf Raubfisch ausgelegt werden - oder statt der Handangeln 1 Spinn- bzw. Fliegenrute.
Vom 01.10. - 31.01. = 1 Handangel mit einem Haken, und 2 Handangeln auf Raubfisch - oder statt der Handangeln 1 Spinn- bzw. Fliegenrute.
Raubfischangeln:
Vom 01.05. bis zum 31.01. (täglich).
Köder: Stückfisch, Fischfetzen, toter Köderfisch, künstlicher Köder.
Futter:
Anfüttern ist grundsätzlich nur während des Angelns erlaubt
Senken:
Nur für Vereinsmitglieder vom 15.04. bis zum 31.12 des Jahres erlaubt. Es dürfen maximal 20 Köderfische pro Tag entnommen werden.
Parkplätze:
Wie eingezeichnet auf der Südseite, weiterhin steht der Badelandparkplatz zur Verfügung.