Der Sportfischerverein Wolfsburg hat 1968 dieses Gewässer
als ehemalige Kiesgrube übernommen und in jahrelanger Arbeit zu einem
landschaftlichen Kleinod weiterentwickelt. Das Gewässer befindet sich ca. 10
km östlich von Wolfsburg in der Gemarkung Velpke und weist einen guten Raub-
und Friedfischbestand auf. Oftmals besuchen Angler mit ihren Familien dieses
Gewässer. Auch diejenigen, die nicht angeln, können hier einige
erholsame Stunden genießen.

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Angel- und Parkmöglichkeiten |
Velpke
II
Im Jahr 1988 kaufte der Verein ein Gewässer in unmittelbarer
Nähe der Kiesgrube Velpke I. Hierbei handelt es sich auch um eine ehemalige
Kiesgrube, die mittlerweile durch die Renaturierungsanstrengen des Vereines
als solche nicht mehr erkennbar ist.

Schon im Januar kann man einige Angler antreffen, die erfolgreich auf
Karpfen und Schleien angeln.
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Die Gewässer Velpke I und II können auch von
Gastanglern ( für Gastangler erst ab 01.05. eines jeden Jahres ) beangelt werden. Aus diesem Grund werden hier die
Angelbedingungen in ihren Grundzügen aufgeführt. Weitere Einzelheiten
entnehmen die Gastangler bitte dem Fischereierlaubnisschein und die
Vereinsmitglieder der Satzung.
Angelzeit:
Ganzjährig vom 01.01. bis 31.12 von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter
Beachtung der Schonzeiten.
Ab 01.10. ist nur noch die Raubfischbeangelung erlaubt.
Angelplätze:
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Betreten der Inseln und
Uferböschungen ist verboten.
Zugelassene Ruten:
Vom 01.01. - 30.04. = 3 Handangeln mit je einem Haken.
Vom 01.05. - 30.09. = 3 Handangeln mit je einem Haken, davon kann 1
Handangel auf Raubfisch ausgelegt werden - oder statt der Handangeln 1
Spinn- bzw. Fliegenrute.
Vom 01.10. - 31.12. = 2
Handangeln auf Raubfisch.
Raubfischangeln:
Vom 01.05. bis zum 31.12. (täglich).
Köder: Stückfisch, Fischfetzen, toter Köderfisch, künstlicher Köder.
Futter:
Anfüttern ist grundsätzlich nur während des Angelns erlaubt
Senken:
Nur für Vereinsmitglieder vom 15.04. bis zum 31.12 des Jahres erlaubt. Es
dürfen maximal 20 Köderfische pro Tag entnommen werden.
Zufahrt und Parken:
Wie auf den Lageplänen eingezeichnet. Fahrzeuge dürfen nur auf
freigegebenen Wegen benutzt werden. Die Durchfahrt anderer Fahrzeuge ist
zu gewährleisten. Vereinsmitglieder müssen die Wegekarte mit dem grünen
Vereinswappen gut sichtbar im Auto mitführen.
Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:
Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem
Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet
bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden
Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter "Zugelassene
Ruten:" aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
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