Velpke I

Der Sportfischerverein Wolfsburg hat 1968 dieses Gewässer als ehemalige Kiesgrube übernommen und in jahrelanger Arbeit zu einem landschaftlichen Kleinod weiterentwickelt. Das Gewässer befindet sich ca. 10 km östlich von Wolfsburg in der Gemarkung Velpke und weist einen guten Raub- und Friedfischbestand auf. Oftmals besuchen Angler mit ihren Familien dieses Gewässer. Auch  diejenigen, die nicht angeln, können hier einige erholsame Stunden genießen.

 

 

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Velpke II
Im Jahr 1988 kaufte der Verein ein Gewässer in unmittelbarer Nähe der Kiesgrube Velpke I. Hierbei handelt es sich auch um eine ehemalige Kiesgrube, die mittlerweile durch die Renaturierungsanstrengen des Vereines als solche nicht mehr erkennbar ist.

 


Schon im Januar kann man einige Angler antreffen, die erfolgreich auf Karpfen und Schleien angeln.

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Die Gewässer Velpke I und II können auch von Gastanglern ( für Gastangler erst ab 01.05. eines jeden Jahres ) beangelt werden. Aus diesem Grund werden hier die Angelbedingungen in ihren Grundzügen aufgeführt. Weitere Einzelheiten entnehmen die Gastangler bitte dem Fischereierlaubnisschein und die Vereinsmitglieder der Satzung.

Angelzeit:
Ganzjährig vom 01.01. bis 31.12 von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Beachtung der Schonzeiten.
Angelplätze:
Das Angeln ist nur vom Ufer aus gestattet. Das Betreten der Inseln und Uferböschungen ist verboten.
Zugelassene Ruten:
Vom 01.01. - 30.04. = 3 Handangeln mit je einem Haken.
Vom 01.05. - 30.09. = 3 Handangeln mit je einem Haken, davon kann 1 Handangel auf Raubfisch ausgelegt werden - oder statt der Handangeln 1 Spinn- bzw. Fliegenrute.
Vom 01.10. - 31.12. = 2 Handangeln auf Raubfisch.
Raubfischangeln:
Vom 01.05. bis zum 31.12. (täglich).
Köder: Stückfisch, Fischfetzen, toter Köderfisch, künstlicher Köder.
Futter:
Anfüttern ist grundsätzlich nur während des Angelns erlaubt
Senken:
Nur für Vereinsmitglieder vom 15.04. bis zum 31.12 des Jahres erlaubt. Es dürfen maximal 20 Köderfische pro Tag entnommen werden.
Zufahrt und Parken:
Wie auf den Lageplänen eingezeichnet. Fahrzeuge dürfen nur auf freigegebenen Wegen benutzt werden. Die Durchfahrt anderer Fahrzeuge ist zu gewährleisten. Vereinsmitglieder müssen die Wegekarte mit dem grünen Vereinswappen gut sichtbar im Auto mitführen.
Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:
Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter "Zugelassene Ruten:" aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten.