Aufbau und Struktur:
Die Gruppe der Gewässerwarte besteht aus ca. 10 Mitgliedern des Vereines.
Geleitet wird sie vom Fischereiobmann. Ihm zur Seite stehen zwei
Vertreter. Hierbei handelt es sich um einen direkten Vertreter, einem
Vertreter für den Bereich Arbeitseinsätze und einem Vertreter für den
Bereich Fischbesatz.
Sowohl der Obmann, als auch seine Vertreter, werden zunächst innerhalb
der Gruppe der Gewässerwarte gewählt, dann auf der entsprechenden
Mitgliederversammlung vorgeschlagen und durch die anwesenden Mitglieder
gewählt. Voraussetzung sollte hierbei sein, dass der Obmann und seine
Vertreter den Gewässerwartelehrgang des Landesverbandes besucht haben.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Gruppe der Gewässerwarte ist die
Mitgliedschaft im Verein, ein freier Platz, sowie ein makelloses Führungszeugnis.
Sollte es mehr Interessenten für die Aufnahme geben, als frei Stellen
vorhanden sind, können sich Bewerber auf eine Warteliste (beim Obmann)
setzen lassen. Neuaufnahmen durchlaufen ein einjähriges Probejahr und
werden danach innerhalb der Gruppe zur Abstimmung gestellt.
Nach oben
|