Vereinsbeitritt
Die Mitgliederzahl des SFV Wolfsburg schwankt z. Z. zwischen 700 und 750 Mitgliedern. Der Verein würde sich freuen, weitere Mitglieder in seinen Reihen begrüßen zu dürfen.

Wir haben hier einige oft gestellt Fragen und die entsprechenden Antworten aufgeführt. Unten finden Sie auch eine Liste mit den aktuell gültigen Vereinsbeiträgen und -gebühren.
Weitere Infos zum Vereinsbeitritt erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle, wo auch die Anmeldeformalitäten erledigt werden. Bitte denken Sie daran, am Tag des Vereinseintritts zwei Passfotos mitzubringen.

Ab welchem Alter werden Jugendliche aufgenommen?
Jugendliche werden ab dem vollendeten 10. Lebensjahr aufgenommen. Bis zum 14. Lebensjahr und bis zur Erlangung der Fischerprüfung dürfen Jugendliche nur mit einer Begleitperson, die Mitglied im SFV Wolfsburg ist, ihr Hobby ausüben.

Ist die Fischerprüfung eine Bedingung für den Vereinsbeintritt?
Nein, jedoch soll in einem Zeitraum bis zu zwei Jahre nach Eintritt in den Verein das neue  Mitglied die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Vorher können auch sie nur in Begleitung eines Vereinsmitgliedes angeln gehen.

Wie hoch sind die Aufnahmegebühren?
Die Aufnahmegebühr  beträgt 40 Euro + 10 Euro für Vereinspapiere. Weiterhin wird eine einmalige Umlage als Beitrag zu den Vermögenswerten des Vereines in Höhe von 90 Euro für Volljährige Mitglieder und 35 Euro für Jugendliche erhoben.

Wie hoch ist der Jahresbeitrag?
Der Jahresbeitrag für aktive Mitglieder beträgt bei Volljährigen 130 Euro und Jugendlichen 75 Euro; Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte, ab dem 1. August, jeweils die Hälfte, d. h. 65 oder 37,50 Euro. 
Aktive Mitglieder leisten jährlich zwei Umweltstunden und zehn Arbeitsstunden. Wenn Sie daran nicht teilnehmen, erhöht sich der Jahresbeitrag um 8 Euro je nicht geleistete Stunde. Umweltstunden werden von allen aktiven Mitgliedern bis zur Vollendung des 65 Lebensjahres geleistet. Für Arbeitsstunden gilt, dass sie von volljährigen aktiven Mitgliedern bis Erhalt eines Renten- oder Pensionsbescheides geleistet werden müssen.
Mitglieder, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, werden vom Beitrag befreit.
Weitere Infos finden Sie in der Gebühren- und Beitragstabelle.

Wie wird der Jahresbeitrag erhoben?
Der Jahresbeitrag wird einmal jährlich per Bankeinzug bis zum 5. Januar erhoben. Die Mitglieder erhalten mit dem Herbstrundschreiben eine Rechnung, auf der die zu zahlenden Beträge aufgeführt sind. 

Kann man eine Beitragsermäßigung beantragen?
Ja, bei volljährige aktive Mitglieder, die über ein Nettomonatseinkommen von weniger als 511 Euro verfügen, kann auf Antrag der Beitrag auf 95 Euro gesenkt werden. Dies gilt z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende und Mitglieder, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen. Ein Antrag auf Beitragsermäßigung muss jährlich, bzw. nach Ablauf des Bescheides gestellt werden!

Wo sind die Vereinsbestimmungen geregelt?
Bei Aufnahme in den Verein werden jedem neuen Mitglied neben den Vereinspapieren die Satzung, die Gewässerordnung, die Disziplinarordnung und die Schiedsgerichtsordnung ausgehändigt. Hierin sind alle Vereinsbestimmungen geregelt. Ergänzt werden Sie durch den Fischereierlaubnisschein Interessengemeinschaft Mittellandkanal e. V. und die Fangkarte. Einen Überblick über die Angelbedingungen erhalten Sie im INFO-HEFT. Weiterhin sind die in den Rundschreiben aufgeführten Informationen zu beachten.
Lassen Sie sich von der Fülle an Regelungen nicht schrecken. Sie werden schnell damit klar kommen, denn viele Regelungen werden Sie automatisch aus Ihrem Selbstverständnis als Sportfischer heraus befolgen. 

Gebühren und Beiträge
(Stand 1/2024) in Euro
Betrag in Euro
Jahresbeiträge
Erwachsene aktiv 130,00
Erwachsene sozial  95,00
Erwachsene passiv  40,00
Jugendliche aktiv  75,00
Jugendliche sozial  30,00
Jugendliche passiv  25,00
Weibliche aktiv  80,00
Weibliche passiv  25,00
Ruhende Mitgliedschaft  25,00
Umlagen
Erwachsene  90,00
Jugendliche  35,00
Gebühren
Aufnahmegebühr  40,00
Vereinspapiere bei Aufnahme  10,00
1 Gemeinschaftsarbeitsstunde   8,00
1 Umweltstunde   8,00
Säumniszuschlag  25,00
Verwaltungsgebühr  10,00
Schiedsgericht  20,00
Ersatz für Fischerprüfungsnachweis  35,00
Ersatzpapiere komplett  23,00
Vereinsnadel   3,50
Vereinswimpel einfach gedruckt 10,50
Vereinswimpel Seide gestickt  15,00
Gastkarten Verein
für Velpke I und II, Bokensdorf, Allersee oder
Allerstrecke des SFV Wolfsburg
Tageskarte 20,00
Wochenkarte 80,00
Einzelersatzpapiere
Jahreswertmarke 6,00
IG Mittellandkanal 6,00
Sportfischerpass 3,00
Grüne Mappe komplett 6,00
grüne Mappe leer 3,00
Wegerechtskarte 2,00
Fangkarte 5,00
Fischereierlaubnisschein 3,00