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Gemeinsam aktiv

Vereinsbeitritt

Hier finden Sie alle Information zur Mitgliedschaft

Alle Dokumente ausfüllen und zur Aufnahme plus zwei Passbilder mitbringen.

Dokumente zu Download

Gastkarten

Bieten wir euch für den Allersee,Velpke1,Velpke2,Bokensdorf und die Aller an.

Kosten

Eine Tageskarte kostet 20 €,

die Wochenkarte 80 €.

Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.

Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:

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Bilder unserer Events

Erlebe die Energie unserer vergangenen Veranstaltungen und lass dich inspirieren, an den nächsten teilzunehmen.
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Werde Teil unserer Gemeinschaft!

Schließe dich uns an und erlebe spannende Aktivitäten, interessante Begegnungen und eine lebendige Gemeinschaft. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit dir unvergessliche Momente zu schaffen.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Veranstaltungen.

Die Mitgliederzahl des SFV Wolfsburg schwankt z. Z. zwischen 700 und 750 Mitgliedern. Der Verein würde sich freuen, weitere Mitglieder in seinen Reihen begrüßen zu dürfen.

Wir haben hier einige oft gestellt Fragen und die entsprechenden Antworten aufgeführt. Unten finden Sie auch eine Liste mit den aktuell gültigen Vereinsbeiträgen und -gebühren.
Weitere Infos zum Vereinsbeitritt erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle, wo auch die Anmeldeformalitäten erledigt werden. Bitte denken Sie daran, am Tag des Vereinseintritts zwei Passfotos mitzubringen.

 
 

„Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden.“

Solange eine Person jünger als 14 Jahre ist, darf sie zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung angeln, aber eben nicht alleine. Ein Mindestalter für das Einstieg in das Hobby Angeln ist nicht definiert.

Kinder und Jugendliche dürfen als aktive Mitglieder nur in Begleitung geeigneter Personen mitangeln, das heißt, das eine volljähriges Vereinsmitglied mit abgelegter Fischerprüfung dabei sein muss.

Für ein aktives Mitangeln in der Jugendgruppe ist ein Mindestalter von 10 Jahren vorgeschrieben.

Wir freuen uns über Ihr Feedback! Sie können uns einfach über das Kontaktformular auf unserer Webseite Ihre Anregungen und Kommentare senden.

 

Ja, bei volljährige aktive Mitglieder, die über ein Nettomonatseinkommen von weniger als 511 Euro verfügen,

kann auf Antrag der Beitrag auf 95 Euro gesenkt werden.

Dies gilt z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende und Mitglieder,

die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Ein Antrag auf Beitragsermäßigung muss jährlich, bzw. nach Ablauf des Bescheides gestellt werden!

Bei Aufnahme in den Verein werden jedem neuen Mitglied neben den Vereinspapieren die Satzung, die Gewässerordnung, die Disziplinarordnung und die Schiedsgerichtsordnung ausgehändigt.

Hierin sind alle Vereinsbestimmungen geregelt.

Einen Überblick über die Angelbedingungen erhalten Sie im INFO-HEFT oder auf unserer Hompage .

Weiterhin sind die in den Rundschreiben aufgeführten Informationen zu beachten.
Lassen Sie sich von der Fülle an Regelungen nicht schrecken.

Sie werden schnell damit klarkommen, denn viele Regelungen werden Sie automatisch aus Ihrem Selbstverständnis als Sportfischer heraus befolgen. 

Ja,

nach dem Niedersächsischen Fischereigesetz müssen alle Vereinsmitglieder im Besitz einer abgelegten Fischerprüfung sein.

Ausnahmen: Jugendlichen und Kinder bis zum 14. Lebensjahr ,passiven Mitgliedern und Mitglieder mit ruhender Mitgliedschaft

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.