Schunter
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Gewässern
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Allgemein
Die Schunter verläuft zwischen Hattorf und Heiligendorf durch eine naturnahe Auenlandschaft und bietet mit ihren ruhigen sowie strömungsreichen Abschnitten einen vielseitigen Lebensraum für zahlreiche Fischarten wie Döbel, Barsch, Hecht, Aal und Forelle.
Unsere Gewässerstrecke beginnt in Hattorf und endet an der A39. Eigentümer beziehungsweise Inhaber der Fischereirechte ist die Fischereigenossenschaft Schunter. Der SFV Wolfsburg darf die Strecke seit 1976 befischen und nutzt sie seither als abwechslungsreiches Fließgewässer für seine Mitglieder
Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04.
Forellen 01.01.- 31.03. eines jeden Jahres.
Art | Mindestmaß |
Aal | 50 cm |
Forelle | 25 cm |
Karpfen | 40 cm |
Grasfisch | 60 cm |
Hecht | 50 cm |
Zander | 50 cm |
Hecht/Zander | 50 cm/50 cm |
Schleie | 25 cm |
Quappe | 35 cm |
Rotauge/Rotfeder | 20 cm |
Waller | 60 cm |
Barsch | 15 cm |
Angeln:
Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.
Vom 01.01.- 30.04.
3 Ruten mit je einem Haken.
Vom 01.05.- 30.09.
3 Ruten mit je einem Haken,davon
1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.
Vom 01.10.- 31.01.
3 Ruten oder davon
2 Ruten auf Raubfisch erlaubt
Spinnfischen:
Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern
vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer
der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!
Tagesfangmengenbeschränkung
Karpfen 2 Stück, Grasfisch 2 Stück
Zander 2 Stück (oder 1 Hecht plus 1 Zander)
Hecht 2 Stück (oder 1 Hecht plus 1 Zander)
Schleie 2 Stück
Quappe 2 Stück
Jahresfangmengenbeschränkung
Karpfen 30 Stück *
Zander 10 Stück
Hecht 15 Stück
Schleie 30 Stück
Schonzeiten:Gesonderte Vorschriften:
Wollhandkrabbe, Schwarzmundgrundel und Wolgazander haben kein Mindestmaß. Beim Fang sind diese dem Gewässer zu entnehmen. Die Schwarzmundgrundel darf an den Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden, auch nicht als Fetzenköder.
Mindestmaße: (bei nicht aufgeführten Fischarten bitte die Gewässerordnung beachten)
Karpfen 40 cm
Aal 50 cm
Hecht 50 cm
Zander 50 cm
Barsch 15 cm
Forelle 25 cm
Grasfisch 60 cm
Schleie 25 cm
Quappe 35 cm
Waller 50 cm
* Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer
Tagesfangmengen/ Jahresfangmengen
Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder
unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.
Anfütterverbote,
besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.
„Das Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist untersagt.
Das Überfliegen mit Drohnen ist nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind Vorstandsmitglieder oder durch den Vorstand beauftragte Personen, sofern der Einsatz von Drohnen ausschließlich zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Werbe- und Presseaufnahmen, erfolgt und der repräsentativen Vereinsarbeit dient.“
Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.