Schunter

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unseren Gewässern

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Allgemein

Die Schunter verläuft zwischen Hattorf und Heiligendorf durch eine naturnahe Auenlandschaft und bietet mit ihren ruhigen sowie strömungsreichen Abschnitten einen vielseitigen Lebensraum für zahlreiche Fischarten wie Döbel, Barsch, Hecht, Aal und Forelle.

Unsere Gewässerstrecke beginnt in Hattorf und endet an der A39. Eigentümer beziehungsweise Inhaber der Fischereirechte ist die Fischereigenossenschaft Schunter. Der SFV Wolfsburg darf die Strecke seit 1976 befischen und nutzt sie seither als abwechslungsreiches Fließgewässer für seine Mitglieder

Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04.

Forellen 01.01.- 31.03. eines jeden Jahres.

Art

Mindestmaß

Aal

50 cm

Forelle

25 cm

Karpfen

40 cm 

Grasfisch

60 cm

Hecht

50 cm

Zander

50 cm

Hecht/Zander

50 cm/50 cm

Schleie

25 cm

Quappe

35 cm

Rotauge/Rotfeder

20 cm

Waller

60 cm

Barsch

15 cm

Angeln:

Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.

Vom 01.01.- 30.04.

3 Ruten mit je einem Haken.

Vom 01.05.- 30.09.

3 Ruten mit je einem Haken,davon

1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.

Vom 01.10.- 31.01.

3 Ruten oder davon

2 Ruten auf Raubfisch erlaubt

Spinnfischen:

Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern

vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer

der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!

 

Tagesfangmengenbeschränkung

Karpfen 2 Stück,  Grasfisch 2 Stück

Zander 2 Stück (oder 1 Hecht plus 1 Zander)

Hecht 2 Stück   (oder 1 Hecht plus 1 Zander)

Schleie 2 Stück

Quappe 2 Stück

Jahresfangmengenbeschränkung                          

Karpfen 30 Stück *                                                   

Zander 10 Stück                                                         

Hecht 15 Stück                                                           

Schleie 30 Stück                                                        

Schonzeiten:Gesonderte Vorschriften:

Wollhandkrabbe, Schwarzmundgrundel und Wolgazander haben kein Mindestmaß. Beim Fang sind diese dem Gewässer zu entnehmen. Die Schwarzmundgrundel darf an den Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden, auch nicht als Fetzenköder.

Mindestmaße: (bei nicht aufgeführten Fischarten bitte die Gewässerordnung beachten)

Karpfen           40 cm

Aal                  50 cm

Hecht              50 cm

Zander            50 cm

Barsch             15 cm

Forelle             25 cm

Grasfisch         60 cm

Schleie            25 cm

Quappe           35 cm

Waller               50 cm

  *    Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer

Tagesfangmengen/ Jahresfangmengen

Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder

unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.

Anfütterverbote,

besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.

„Das Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist untersagt.
Das Überfliegen mit Drohnen ist nicht gestattet.

Ausgenommen hiervon sind Vorstandsmitglieder oder durch den Vorstand beauftragte Personen, sofern der Einsatz von Drohnen ausschließlich zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Werbe- und Presseaufnahmen, erfolgt und der repräsentativen Vereinsarbeit dient.“

Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.