Velpke 2
Häufig gestellte Fragen
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Velpke II
Im Jahr 1988 kaufte der Verein ein Gewässer in unmittelbarer Nähe der Kiesgrube Velpke I. Hierbei handelt es sich auch um eine ehemalige Kiesgrube, die mittlerweile durch die Renaturierungsanstrengen des Vereines als solche nicht mehr erkennbar ist.Schon im Januar kann man einige Angler antreffen, die erfolgreich auf Karpfen und Schleien angeln.
Die Gewässer Velpke I und II können auch von Gastanglern ( für Gastangler erst ab 01.05. eines jeden Jahres ) beangelt werden. Aus diesem Grund werden hier die Angelbedingungen in ihren Grundzügen aufgeführt. Weitere Einzelheiten entnehmen die Gastangler bitte dem Fischereierlaubnisschein und die Vereinsmitglieder der Satzung.
Hecht und Zander vom 01.02. – 30.04.
Forellen 01.01.- 31.03. eines jeden Jahres.
Art | Mindestmaß |
Aal | 50 cm |
Forelle | 25 cm |
Karpfen | 40 cm |
Grasfisch | 60 cm |
Hecht | 50 cm |
Zander | 50 cm |
Hecht/Zander | 50 cm/50 cm |
Schleie | 25 cm |
Quappe | 35 cm |
Rotauge/Rotfeder | 20 cm |
Waller | 60 cm |
Barsch | 15 cm |
Angeln:
Freigegeben ganzjährig und 24 Stunden täglich.
Vom 01.01.- 30.04.
3 Ruten mit je einem Haken.
Vom 01.05.- 30.09.
3 Ruten mit je einem Haken, davon
1 Ruten auf Raubfisch erlaubt.
Vom 01.10.- 31.01.
3 Ruten, davon
2 Ruten auf Raubfisch erlaubt
Spinnfischen:
Das Spinnfischen ist an allen vom Verein bewirtschafteten und freigegebenen Gewässern
vom 01.05 – 31.01. an 24 Stunden jeden Tages erlaubt. Während des Spinnfischens ist außer
der Spinnrute kein weiteres Fanggerät erlaubt!
Solange ein Mitglied in unserem Verein keine 14 Jahre alt ist, darf es zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung angeln, nur nicht alleine.
Als Kind darf man aktiv im Verein mitangeln, solange eine geeignete Person (Fischereiberechtigter / mindestens 18 Jahre) dabei ist und die erlaubte Rutenanzahl des Fischereiberechtigten nicht überschritten wird.
Vereinsintern hatten wir das Mindestalter bislang auf 10 Jahre begrenzt, dieses Mindestalter ist nun aufgehoben.
Wenn also an einem Gewässer 3 Angelruten erlaubt sind, kann das Kind eine davon aktiv betreuen.
Der Fischereiberechtigte darf dann nur noch mit 2 Ruten aktiv angeln.
Die waidgerechte Versorgung eines gefangenen Fisches muss die Aufsichtsperson durchführen.
Rechtlich geregelt ist dieses im Niedersächsischem Fischereigesetz, indem für Jugendliche das Mitangeln zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung unter den o.a. Bedingungen erlaubt wird.
Mit 14 Jahren muss der Jugendliche seine Fischerprüfung dann abgelegt haben und er kann alleine aktiv angeln.
Macht ein Jugendlicher mit 13 Jahren seine Fischerprüfung, so darf er nicht mehr aktiv mitangeln, bis er 14 Jahre alt geworden ist, denn die Ausnahme zum Mitangeln bezieht sich nur auf die „Vorbereitung“ auf die Fischerprüfung.
Für das aktive Mitangeln in der Jugendgruppe bleibt das Mindestalter auf 10 Jahre begrenzt
Tagesfangmengenbeschränkung
Karpfen 2 Stück, Grasfisch 2 Stück
Zander 2 Stück (oder 1 Hecht plus 1 Zander)
Hecht 2 Stück (oder 1 Hecht plus 1 Zander)
Schleie 2 Stück
Quappe 2 Stück
Jahresfangmengenbeschränkung
Karpfen 30 Stück *
Zander 10 Stück
Hecht 15 Stück
Schleie 30 Stück
Schonzeiten:Gesonderte Vorschriften:
Wollhandkrabbe, Schwarzmundgrundel und Wolgazander haben kein Mindestmaß. Beim Fang sind diese dem Gewässer zu entnehmen. Die Schwarzmundgrundel darf an den Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden, auch nicht als Fetzenköder.
Mindestmaße: (bei nicht aufgeführten Fischarten bitte die Gewässerordnung beachten)
Karpfen 40 cm
Aal 50 cm
Hecht 50 cm
Zander 50 cm
Barsch 15 cm
Forelle 25 cm
Grasfisch 60 cm
Schleie 25 cm
Quappe 35 cm
Waller 50 cm
* Jahresfangmengenbeschränkung auf 30 Karpfen, davon nicht mehr als 15 aus einem Gewässer
Tagesfangmengen/ Jahresfangmengen
Die Gewässer Velpke I und II können auch von Gastanglern
ab 01.05. eines jeden Jahres beangelt werden.
Eine Tageskarte kostet 20 €,
die Wochenkarte 80 €.
Gastangler müssen die Fischerprüfung abgelegt haben oder einen staatlichen Fischereischein besitzen.
Gastkarten erhalten Sie bei folgenden Stellen:
1. Vereinsheim
des Sportfischervereines Wolfsburg am Allersee,
Montag u. Donnerstag 17.00 – 19.00 Uhr
2. Kiebitzmarkt Kroll, Vorsfelde Am Bahnhof 17
3.Campingplatz am Allersee
Offenes Feuer und Grillen ist verboten.
Zufahrt und Parken:
Wie auf den Lageplänen eingezeichnet. Fahrzeuge dürfen nur auf freigegebenen Wegen benutzt werden. Die Durchfahrt anderer Fahrzeuge ist zu gewährleisten. Vereinsmitglieder müssen die Wegekarte mit dem grünen Vereinswappen gut sichtbar im Auto mitführen.
Gesonderte Vorschriften:
Die Schwarzmundgrundel darf an den
Gewässern des SFV-Wolfsburg (außer Mittellandkanal) nicht als Köderfisch benutzt werden,
auch nicht als Fetzenköder.
Sonderregelung für Vereinsmitglieder und dessen Angehörige:
Kindern und Ehepartnern von Vereinsmitgliedern, die mit dem Vereinsmitglied in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, ist es gestattet bei Anwesenheit des Vereinsmitgliedes mit einer Angel an den beiden Vereinsgewässern in Velpke mitzuangeln. Die unter „Zugelassene Ruten:“ aufgeführten Bestimmungen sind einzuhalten.
Das Anfüttern ist nur vom Ufer aus mit Futterschleuder oder Wurfrohr während oder
unmittelbar vor dem Angeln erlaubt.
Anfütterverbote,
besonders in der heißen Sommermonaten, werden gesondert mitgeteilt.
„Das Anfüttern mit Futterboot oder Drohne ist untersagt.
Das Überfliegen mit Drohnen ist nicht gestattet.
Ausgenommen hiervon sind Vorstandsmitglieder oder durch den Vorstand beauftragte Personen, sofern der Einsatz von Drohnen ausschließlich zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für Werbe- und Presseaufnahmen, erfolgt und der repräsentativen Vereinsarbeit dient.“
Wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten.